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Der Regionale Planungsverband München (RPV) ist der gesetzlich vorgesehene Zusammenschluß der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte der Planungsregion München (Region 14). Er ist mit dem Inkrafttreten der Einteilung des Staatsgebietes in Regionen am 1.4.1973 entstanden.
Der Regionalplan besteht aus Festlegungen – Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung – und aus deren Begründung (gemäß Art. 11 Abs. 1 und 2 BayLplG sowie Art. 11 Abs. 3 BayLplG).
Amtliche Bekanntmachungen der Regierung von Oberbayern
Verbindlichkeitserklärungen Raumordnung
Oberbayern hat Anteil an vier Planungsräumen: Altmühl-Paar, Inn, Isar und Iller-Lech.
Verbindlichkeitserklärungen Raumordnung
Verkehr, Wirtschaft, Siedlungsentwicklung oder Umweltprobleme machen weniger denn je an Gemeinde- oder Kreisgrenzen halt. Damit die Region auch in Zukunft lebenswert, leistungsstark und ökologisch intakt bleibt, ist ein langfristig und fachübergreifend abgestimmtes Gesamtkonzept erforderlich: der Regionalplan.
Die Infobriefe erscheinen in loser Folge mit dem Ziel, nicht nur den Kontakt der Regierung mit den Kommunen in Fragen des Planens und Bauens, sondern auch den Informationsaustausch auf regionaler Ebene zu verstärken.
Verbindlichkeitserklärung Raumordnung
Verkehr, Wirtschaft, Siedlungsentwicklung oder Umweltprobleme machen weniger denn je an Gemeinde- oder Kreisgrenzen halt. Damit die Region auch in Zukunft lebenswert, leistungsstark und ökologisch intakt bleibt, ist ein langfristig und fachübergreifend abgestimmtes Gesamtkonzept erforderlich: Der Regionalplan.